Das bedeutet nun aber nicht, dass Sie Ihr gesamtes Einkommen nach Lust und Laune verprassen dürfen. Jeder Ehegatte hat entsprechend seinen Kräften einen Beitrag an den Familienunterhalt zu leisten, sei es durch Geld, Haushaltsarbeiten, Kinderbetreuung oder Mitarbeit im Beruf und Gewerbe des Partners. Wer welchen Beitrag leistet, müssen Sie miteinander abmachen. Bei Schwierigkeiten kann eine Budgetberatungsstelle helfen, eine faire Lösung zu finden. Hilft auch das nicht, kann der Eheschutzrichter kontaktiert werden.
Wenn Sie ein Auto leasen, haftet Ihr Mann nicht für die Leasingraten mit. Nur bei Haushaltsschulden haften Sie beide solidarisch. Das heisst: Der Gläubiger kann wählen, von wem er das Geld möchte. Zu den Haushaltsschulden zählen Ausgaben, die die laufenden, alltäglichen Bedürfnisse decken. Etwa der Kauf von Lebensmitteln, von üblicher Kleidung oder kleineren Einrichtungsgegenständen, aber auch die Telefon- und Krankenkassenkosten et cetera. Kaufen Sie aber Besonderes wie zum Beispiel ein Auto oder eine Ferienreise, haften Sie dafür allein. Eine Ausnahme gilt auch hier: Wenn Ihr Mann mitunterzeichnet hat, haftet er mit.
Diese Haftungsregeln gelten auch
bei Gütertrennung. Auf der anderen Seite ist die Gütertrennung auch nicht nötig, wenn Sie Angst vor persönlichen Schulden Ihres Gatten haben. Denn auch unter dem ordentlichen Güterstand
der Errungenschaftsbeteiligung könnte in einem Betreibungsverfahren nur
das Vermögen und das Einkommen
des Schuldners gepfändet werden, nicht aber dasjenige des anderen Ehegatten.
Quelle: Beobachter 24/11
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