Schweizer erfreuen sich einer überdurchschnittlich
hohen Lebensqualität. Diese hat aber ihren Preis: Sie verbrauchen
dreimal mehr Ressourcen, als die Erde bereithält.
Die Lebensbedingungen in der Schweiz sind gut und liegen im
internationalen Vergleich auf einem hohen Niveau. Allerdings verbraucht
das Land zu viele nicht-erneuerbare Ressourcen. Dies geht aus dem Bericht über die Nachhaltige Entwicklung 2012 hervor, den das Bundesamt für Statistik heute veröffentlichte.
Danach
stieg die Lebenserwartung bei guter Gesundheit in den letzten 20 Jahren
bei Frauen um 8 und bei Männern um 9 Prozent. Die Suizidrate sinkt.
Drei Viertel der Bevölkerung bezeichnen sich als «sehr zufrieden» mit
ihrem Leben – ein im internationalen Vergleich hoher Anteil. Die
Einkommen sind seit Anfang der 2000er-Jahre stabil auf hohem Niveau. 15
Prozent der Bevölkerung gelten als «armutsgefährdet», dieser Anteil
liegt leicht tiefer als in der Europäischen Union.
Die
Ressourcen sind aber nach wie vor ungleich verteilt. Die reichsten 20
Prozent der Schweizer Bevölkerung verdienen durchschnittlich mehr als
viermal so viel wie die ärmsten 20 Prozent. Immerhin nahmen die
Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in den letzten Jahren um 23
Prozent ab. Auch die Bildungschancen sind ungleich verteilt:
Junge Ausländerinnen und Ausländer machen viermal häufiger keine
nachobligatorische Ausbildung (wie Berufslehre oder Gymnasium), als
junge Schweizerinnen und Schweizer.
Auch
weltweit gesehen sind die Ressourcen ungleich verteilt. Die Schweizer
Bevölkerung beispielsweise verbraucht pro Kopf nahezu dreimal mehr
Ressourcen und Umweltleistungen als im weltweiten Durchschnitt pro
Person verfügbar sind. Die Schweiz setze sich allerdings für eine
gleichmässigere Verteilung der Ressourcen unter den Ländern ein,
anerkennt der Bericht. Seit 1992 hat sie den Anteil des
Bruttoinlandeinkommens, den sie für öffentliche Entwicklungshilfe
aufwendet, um rund 15 Prozent erhöht – auf 0,46 Prozent (2011).
Die
Schweiz verbraucht zudem zu stark ihre nicht-erneuerbaren Ressourcen.
Die Vorräte können teilweise nicht für künftige Generationen erhalten
werden. So ist der totale Materialaufwand der Schweiz seit 1992 um mehr
als 20 Prozent angestiegen. Eine der Folgen ist die Abfallzunahme: Die
Produktion der Siedlungsabfälle hat sich seit 1992 um über 30 Prozent
erhöht.
Ein Lichtblick: Der totale Materialaufwand im Verhältnis
zum Bruttoinlandprodukt ist seit 1992 um über 5 Prozent zurückgegangen.
Dies gelang insbesondere dank des Fortschritts bei den industriellen
Verfahren und einer Zunahme des Recyclings.
Erhalten
kann die Schweiz weitgehend ihr Humankapital, also die Fähigkeiten,
Kenntnisse und Eigenschaften eines Individuums, welche sich auf dessen
Produktivität auswirken. So haben etwa die Lesekompetenz der
15-Jährigen, die Humanressourcen (die verfügbaren Fachkräfte) für
Wissenschaft und Technologie oder auch die Anzahl Patentanmeldungen in
den letzten 20 Jahren zugenommen.
Gestiegen sind auch die Ausgaben
für Forschung und Entwicklung. Schliesslich wird ein hoher Anteil des
Bruttoinlandprodukts für Investitionen aufgewendet. Das zeigt, dass die
Wirtschaft ihre Effizienz steigern und ihr produktives Vermögen erhalten
will.
Der «Bericht über die Nachhaltige Entwicklung 2012» wurde
von den Bundesämtern für Statistik (BFS), für Raumentwicklung (ARE) und
für Umwelt (Bafu) sowie von der Direktion für Entwicklung und
Zusammenarbeit (DEZA) ausgearbeitet – dies im Hinblick auf die
Folgekonferenz «Rio 20» im kommenden Sommer. Er zeigt auf, in welche
Richtung sich die nachhaltige Entwicklung in der Schweiz zwanzig Jahre
nach dem Erdgipfel 1992 in Rio bewegt. (ami/sda)
Quelle: Tages-Anzeiger / SDA
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Montag, 30. April 2012
Montag, 2. April 2012
Zeitschrift «Beobachter»
Der Beobachter kann mit Fug und Recht als Ratgeber in allen Lebenslagen bezeichnet werden - vor allem auch in rechtlicher Hinsicht. Für die ausführlichere Vorstellung wird auf die Präsentation am Kursabend verwiesen - zu Übungszwecken mit Hellraum-Projektor und nicht hier via Begleitsite. Am Kursabend gelangt die neueste Ausgabe des Heftes zur Verteilung.
Die meisten Artikel sind auch online - nachstehend eine kleine Rechtsgeschichte aus dem Netz - nach dem Motto «So ein Käse»: Ein Luzerner Käsehändler hatte billigen Schnittkäse als teuren, sortenechten Appenzeller Käse verkauft.
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Die meisten Artikel sind auch online - nachstehend eine kleine Rechtsgeschichte aus dem Netz - nach dem Motto «So ein Käse»: Ein Luzerner Käsehändler hatte billigen Schnittkäse als teuren, sortenechten Appenzeller Käse verkauft.
Der Käsehändler
klebte Appenzeller-Etiketten auf die Laiber und verkaufte sie im In- und Ausland. So erzielte er einen Mehrerlös von über 130'000 Franken, bis die Zollbehörden schliesslich eine Lieferung zurückhielten.
Das Luzerner Obergericht verurteilte den Händler wegen gewerbsmässigen Betrugs und Markenrechtsverletzungen zu einer bedingten Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu 180 Franken.
Der Händler gelangte ans Bundesgericht und forderte einen Freispruch. Er machte geltend, dass es keinen Qualitätsunterschied zwischen den beiden Käsesorten gebe. Es widerspreche zwar der wirtschaftlichen Vernunft, den teureren Appenzeller zu kaufen, wenn beide Sorten dieselbe Qualität aufwiesen. Aber vor allem zahlungskräftige Kunden würden vom höheren Preis Exklusivität und bessere Qualität ableiten. Man könne ihn für dieses unvernünftige Kaufverhalten nicht verantwortlich machen.
Doch das Bundesgericht liess sich nicht überzeugen. Es bestätigte den Entscheid der Vorinstanz. Der Händler hat gewerbsmässig betrogen. Für die Kunden sei es weder möglich noch zumutbar gewesen, die Käseart zu überprüfen. Für Appenzeller Käse gebe es anspruchsvolle Qualitätskriterien, die den höheren Preis rechtfertigten.
Bundesgericht, Urteil vom
24. Februar 2012 (6B_220/2011) / Quelle: Beobachter 7 /12
Schliesslich sei verwiesen auf die Spezialausgabe des Beobachters («Beobachter Natur»), die zweimonatlich zu Umweltthemen erscheint und ebenfalls online abrufbar ist unter: Beobachter Online ArchivDas Luzerner Obergericht verurteilte den Händler wegen gewerbsmässigen Betrugs und Markenrechtsverletzungen zu einer bedingten Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu 180 Franken.
Der Händler gelangte ans Bundesgericht und forderte einen Freispruch. Er machte geltend, dass es keinen Qualitätsunterschied zwischen den beiden Käsesorten gebe. Es widerspreche zwar der wirtschaftlichen Vernunft, den teureren Appenzeller zu kaufen, wenn beide Sorten dieselbe Qualität aufwiesen. Aber vor allem zahlungskräftige Kunden würden vom höheren Preis Exklusivität und bessere Qualität ableiten. Man könne ihn für dieses unvernünftige Kaufverhalten nicht verantwortlich machen.
Doch das Bundesgericht liess sich nicht überzeugen. Es bestätigte den Entscheid der Vorinstanz. Der Händler hat gewerbsmässig betrogen. Für die Kunden sei es weder möglich noch zumutbar gewesen, die Käseart zu überprüfen. Für Appenzeller Käse gebe es anspruchsvolle Qualitätskriterien, die den höheren Preis rechtfertigten.
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