Montag, 9. Januar 2012

Umstrittene Spitalfinanzierung

Seit Anfang Jahr sind die neue Spitalfinanzierung mit Fallpauschalen und die neue Zürcher Spitalliste in Kraft. Das muss man wissen, wem eine Operation bevorsteht, man im Spital liegt oder bald heimkehren darf.

Der Kanton Zürich hat am 1. Januar gleich zwei wichtige Neuerungen im Gesundheitswesen eingeführt: die Fallpauschalen in den Spitälern und eine neue Spitalliste. Beides sind Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes, für die Spitalplanung lässt der Bund den Kantonen jedoch Zeit bis 2015. Die Zürcher Gesundheitsdirektion fand es sinnvoll, die Spitalliste und die Finanzierung in einem Zug neu zu regeln. Was bedeutet das für die Patientinnen und Patienten? Der TA beantwortet im Folgenden einige brennende Fragen.

Werde ich wegen der Fallpauschalen jetzt früher aus dem Spital entlassen, womöglich noch «blutig»?

Die Spitaldirektoren versichern, dass dies nicht eintreffen werde. Zwar können die Spitäler nicht mehr die Anzahl Tage abrechnen, die ein Patient bei ihnen liegt, sondern erhalten unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine fixe Pauschale pro Fall. Deshalb sind sie bestrebt, die Patienten möglichst rasch wieder zu entlassen. Das heisst aber nicht, dass Behandlungen unterlassen oder abgekürzt werden. «Wir machen alles, was nötig ist», sagt der Spitaldirektor von Uster, Andreas Mühlemann. «Das war vorher so und wird weiter so sein.» Die Spitäler bemühen sich indes noch verstärkt, ihre Abläufe effizient zu gestalten, und kümmern sich noch früher um Anschlusslösungen wie Reha, Spitex oder einen Heimplatz – was auch im Sinn der Patienten ist. Weil die meisten Zürcher Spitäler schon bisher effizient arbeiteten, werden die Patientinnen und Patienten kaum etwas von der Umstellung auf Fallpauschalen merken. Hingegen werden die Statistiker einen Sprung konstatieren: Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer wird um einen Tag sinken, weil neu der Ein- und der Austrittstag zusammengezählt werden, während sie vorher mit zwei Tagen zu Buche schlugen.

Was ist, wenn ich noch nicht heimgehen will, weil ich allein bin?

Das Spital entlässt niemanden, wenn nichts organisiert ist und die Person nicht selber für sich sorgen kann. In einem solchen Fall organisiert es einen Übergangspflegeplatz oder behält den Patienten länger. Die Direktion des Unispitals hält dazu fest, es sei ihr «ausdrücklicher Wille», dass jeder Patient so lange bleibe, «wie es medizinisch und sozial notwendig ist». Einen schlechten Ruf kann sich ein Spital nicht leisten. In Zukunft noch weniger als bisher schon. Bleiben die Patienten weg, muss es schliessen. Denn der Staat deckt keine Defizite mehr.

Haben Heime und Spitex genügend Kapazität, um aus dem Spital austretende Patienten zu übernehmen?

Das lässt sich heute nicht sicher sagen. Gut vorgesorgt hat die Stadt Zürich, indem sie die Zahl der Übergangspflegeplätze erhöht und eine spezielle Spitexgruppe (Spitexpress) geschaffen hat, die rasch und flexibel einsetzbar ist. Auch Winterthur hat solche Anpassungen vorgenommen. In den Landgemeinden könnten Engpässe auftreten, da viele erst einmal abwarten, was passiert.

Kommen Ärzte und Pflegende weniger ans Bett, weil sie mehr Büroarbeit machen müssen?


Ihr Zeitaufwand für Administration sollte nicht steigen. Denn sie haben ihre Leistungen bisher schon im Computer erfasst und die Patientendossiers elektronisch geführt. Die Umstellung auf Fallpauschalen betrifft vor allem die zentralen Dienste und die Informatik, Spitaldirektor Mühlemann nennt den Systemwechsel im Tarifwesen «eine mathematische Turnübung».

In welche Spitäler darf ich gehen, wenn ich nur grundversichert bin?

Neben allen öffentlichen Zürcher Spitälern nimmt neu auch die Privatklinik Hirslanden Grundversicherte auf. Sie ist sogar verpflichtet, dies zu tun, denn sie ist auf der Spitalliste und erhält Kantonsbeiträge. Falls Patienten von der Hirslandenklinik abgewiesen werden, können sie sich bei einer Beschwerdestelle melden (Telefon 044 421 14 14). Nicht auf der Zürcher Spitalliste sind hingegen andere grosse Privatspitäler wie Im Park, Bethanien oder Lindberg Winterthur.

Darf ich als Zürcherin ohne Zusatzversicherung eine geplante Operation auch in einem Berner oder Basler Spital durchführen lassen?

Ja, unter zwei Voraussetzungen: Das Spital muss auf der Zürcher Liste sein. Das ist zum Beispiel beim Kantonsspital Schaffhausen der Fall, aber auch bei vielen Reha-Kliniken. Oder das Spital ist auf der Spitalliste des betreffenden Kantons. Man muss sich aber vergewissern, dass die Tarife nicht höher sind als im Kanton Zürich, sonst muss man die Differenz selber zahlen.

Wie weiss ich, welches Spital am besten geeignet ist für einen bestimmten Eingriff?

Am besten ist es, seine Hausärztin oder den zuweisenden Facharzt zu fragen. Ein Indiz für gute Qualität sind Fallzahlen: Je öfter ein Ärzteteam eine Operation macht, desto seltener sind Komplikationen. Der Spitalverband H+ hat eine umfassende Internetseite eingerichtet, auf der die Fallzahlen für über 100 verschiedene Eingriffe publiziert sind: www.spitalinformation.ch. Allerdings geben nicht alle Spitäler ihre Daten preis, und die Zahlen sind auch nicht ganz aktuell, sondern von 2008.

Die Politiker erhofften sich von den Fallpauschalen eine Dämpfung der Gesundheitskosten. Nun erwarten die Fachleute aber auch dieses Jahr eine Kostensteigerung. Warum?

Die Spitäler können nicht von einem Tag auf den andern günstiger werden. Das sehen auch die Krankenkassen ein, die mit ihnen die Preise vereinbaren. In Genf ist eine Operation weiterhin teurer als in Zürich. Dank dem neuen Tarifsystem können die Preise der Spitäler jetzt aber landesweit verglichen werden, was den Druck auf die teuren Betriebe erhöht und mittelfristig zu einer Kostendämpfung führen sollte.

Quelle: Tages-Anzeiger 9. Januar 2012

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